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Channel: Kommentare zu: Datenschmuggler beim BKA
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Von: Dr. Pagels

war „bu bilgiler sadece polisiye kullanum icindir“ auch mit übersetzt oder wie sind Sie darauf gekommen? Oder sind sie in dieser Kreuzberger Zweitsprache so firm (dazu bedarf es doch mehr...

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Von: Senior

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Von: Tilman

Seit wann gibts in Deutschland ein Beweisverwertungsverbot ?! Bei uns wird doch fast alles verwertet, auch wenn systematisch Gesetze verletzt wurden....

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Von: klabauter

Es gibt meines Wissens eine ältere BGH_Entscheidung (so 1987, betraf die Niederlande und 72 IRG gab es damals auch schon) bei der ein Verwertungsverbot bei polizeilicher Rechtshilfe aber nur dann...

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Von: Serif

Benim anüs ayn? patlama oldu?unu!

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Von: MaM

Herr Hoenig behauptet das jetzt erst einmal und wenn das Gericht dem nicht folgt, werden wir es nicht erfahren. So läuft Werbung.

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Von: Zivilrechtler

@MaM Werbung. Ja. Na und. Ich finde Werbung mit echtem Erkenntnisgewinn - und um solchen hat man hier öfters - sehr unterhaltsam.

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Von: Dr. Pagels

Lieber MaM, man muß Kollege Hoenig nicht stets bejubeln, gleichwohl missfällt mir der etwas abschätzige Ton. Mir gefällt auch nicht alles, was Hoenig hier bloggt, er bietet gleichwohl stets eine...

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Von: Dominospiel bei der Strafkammer | Kanzlei Hoenig Info

[...] bekannt wurde, daß ein türkisches Fax nicht als Beweismittel genutzt werden durfte, sondern nur der polizeiinternen Neugierde dienen [...]

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